Geschenke nach Anlass

Hier findest du Ratgeber für jeden Anlass, von Geburt und Taufe über Einschulung, Abschluss, Einzug und Hochzeit bis zum Ruhestand, dazu Feste im Jahreslauf wie Weihnachten, Valentinstag, Muttertag und Vatertag. Jede Seite nennt passende Ideen und worauf du beim jeweiligen Anlass achtest.

Mehrere in Packpapier eingeschlagene Päckchen mit Bindfaden und getrockneten Orangenscheiben auf einem Holztisch
Bild: KI-generiert

Was als Geschenk passt, hängt stark vom Anlass ab. Zur Taufe soll es oft etwas Bleibendes sein, zum Einzug etwas für den neuen Haushalt, zum Abschluss etwas für den nächsten Schritt. Auf den folgenden Seiten findest du Ideen für die großen Feste im Lauf eines Lebens und für die Tage, die jedes Jahr wiederkommen. Jede Seite nennt auch, was du vorher klären solltest, und die Regeln, die bei einzelnen Anlässen gelten, etwa zur Sicherheit von Babyspielzeug oder zu Geldgeschenken.

Feste im Lauf des Lebens

Manche Anlässe gibt es nur einmal oder wenige Male im Leben. Für sie lohnt es sich, ein wenig mehr Zeit in die Auswahl zu stecken und mit der Familie abzusprechen, wer was schenkt.

Draufsicht auf Hände, die eine Stoffschleife um eine Schachtel binden, daneben Schere und Bandrolle
Bild: KI-generiert

Feste im Jahreslauf

Andere Anlässe kehren jedes Jahr wieder. Hier ist die Herausforderung eher, nicht jedes Mal dasselbe zu schenken.

Wenn du lieber von der Person ausgehst, findest du Ideen unter Geschenke nach Person. Der Geschenkfinder kombiniert Anlass, Person und Budget.

Was für jeden Anlass gilt

Ein paar Regeln betreffen alle Geschenke, egal zu welchem Fest. Wer im Laden kauft, hat nach den Verbraucherzentralen kein automatisches Recht, ein Geschenk umzutauschen, es sei denn, der Händler hat es schriftlich zugesagt [1]. Bei Bestellungen im Internet kann fast jeder Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, auch wenn die Ware nicht gefällt [1]. Mehr dazu steht unter Geschenk umtauschen: was erlaubt ist.

Für Gutscheine gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist, in der Regel eine Frist von drei Jahren [1]. Das entspricht der Länge der regelmäßigen Verjährungsfrist im Bürgerlichen Gesetzbuch [2]. Und bei Geld: Übliche Gelegenheitsgeschenke sind von der Schenkungsteuer befreit [3]. Erst bei größeren Beträgen spielen Freibeträge eine Rolle, das erklären die Seiten zu Geburt, Einzug und Abschluss genauer.

  1. Organisation Geschenke umtauschen: Das sind Ihre Rechte. Verbraucherzentrale. Stand 22.12.2025. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz § 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand geltende Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz § 13 ErbStG: Steuerbefreiungen (Abs. 1 Nr. 14). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand geltende Fassung. abgerufen am 29.10.2026

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