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Geschenke für Lehrer und Erzieher: Regeln der Länder und passende Ideen

Lehrkräfte an öffentlichen Schulen dürfen Geschenke mit Bezug auf ihr Amt grundsätzlich nur mit Zustimmung annehmen. Geringwertige Aufmerksamkeiten und von Kindern selbst gemachte Geschenke gelten zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Sachsen als stillschweigend oder allgemein genehmigt. Bargeld ist in Nordrhein-Westfalen und Hessen ausgeschlossen, Gutscheine sind es nur in Nordrhein-Westfalen. Die genauen Grenzen regelt jedes Land selbst, im Zweifel hilft eine Frage an die Schulleitung.

Ein Strauß Gartenblumen im Glas auf einem Lehrerpult aus Holz in einem leeren, sonnigen Klassenzimmer
Bild: KI-generiert

Zum Schuljahresende, zum Abschied aus der Grundschule oder wenn eine Erzieherin die Kita verlässt, möchten viele Familien Danke sagen. Bei Lehrkräften und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist das an Regeln gebunden, denn sie dürfen nicht den Eindruck erwecken, für Vorteile empfänglich zu sein [3, 4]. Die Regeln sind nicht überall gleich: Jedes Land und jeder Träger legt eigene Grenzen fest. Diese Seite erklärt die Grundlagen, zeigt Beispiele aus drei Ländern mit Stand der jeweiligen Vorschrift und sammelt Geschenke, die in der Regel unproblematisch sind. Sie ist keine Rechtsberatung.

Was das Beamtenrecht sagt

Für verbeamtete Lehrkräfte gilt das Beamtenstatusgesetz. Danach dürfen Beamtinnen und Beamte weder während noch nach ihrem Dienstverhältnis Vorteile für sich oder Dritte in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen [1]. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn [1]. Wer gegen das Verbot verstößt, muss das Erlangte auf Verlangen an den Dienstherrn herausgeben, soweit es nicht im Strafverfahren eingezogen wurde oder auf andere Weise auf den Staat übergegangen ist [1].

Für angestellte Lehrkräfte gilt eine ähnliche Regel im Tarifvertrag der Länder, für Beschäftigte von Bund und Kommunen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Nach der Darstellung des dbb beamtenbund und tarifunion dürfen Tarifbeschäftigte von Dritten keine Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstigen Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigkeit annehmen (§ 3 Abs. 3 TV-L bzw. § 3 Abs. 2 TVöD) [2]. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich, und angebotene Vergünstigungen sollten dem Arbeitgeber unverzüglich angezeigt werden [2]. Ähnliche Regeln finden sich laut dbb in vielen Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen [2].

Regeln in den Ländern

Was im Schulalltag als erlaubt gilt, konkretisieren die Länder in Verwaltungsvorschriften und Merkblättern. Die Tabelle zeigt drei Beispiele mit dem Stand der jeweiligen Fassung. Sie ist eine Auswahl; für andere Länder gelten eigene Texte.

LandWas ohne Einzelantrag erlaubt istGrenzenStand
Nordrhein-Westfalen (Bezirksregierung Düsseldorf)geringwertige Aufmerksamkeiten, handgefertigte Geschenke von Schülerinnen und Schülern, angemessenes Geschenk einer Gruppe von Eltern oder Schülern, etwa zur VerabschiedungGeld und Gutscheine sind in keinem Fall sozialadäquatInformation, ohne Datum im Dokument (Dateiname 11.02.2022)
Sachsengeringwertige Aufmerksamkeiten, zum Beispiel handgefertigte Geschenke von Schülerinnen und Schülernim Einzelfall schätzungsweise bis 20 Euro, im Jahr insgesamt höchstens schätzungsweise 60 EuroHinweise vom 15.10.2018
HessenZuwendung einer Personenmehrheit von Eltern, Schülerinnen und Schülern oder eines Gremiums zu besonderen Anlässen wie Ruhestand, Ende der Grundschule oder Geburtstagkein Bargeld, Gutschein zulässig, im Einzelfall höchstens 150 Euro brutto VerkehrswertErlass vom 01.12.2025, gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2033
Hessen (Vorgängerregel, ausgelaufen)Zuwendung einer Gruppe von Eltern oder Schülern zu besonderen Anlässen wie Ruhestand oder Abschluss der Grundschulekein Bargeld, insgesamt höchstens 150 EuroErlass vom 17.05.2018, gültig bis 31.12.2025

In Nordrhein-Westfalen kann nach der Information der Bezirksregierung Düsseldorf die Zustimmung als stillschweigend erteilt angesehen werden, nämlich für geringwertige Aufmerksamkeiten wie Kugelschreiber, Kalender oder Schreibblöcke und für handgefertigte Geschenke von Schülerinnen und Schülern [3]. Ein Geschenk einer Gruppe von Eltern oder Schülern oder eines Gremiums wie der Klassenpflegschaft ist ebenfalls erlaubt, wenn es nach Anlass, Wert und Gegenstand als angemessen gilt, etwa Blumen oder Pralinen zur Verabschiedung einer Lehrkraft oder eines Jahrgangs [3]. Geldgeschenke oder Gutscheine sind dort in keinem Fall als sozialadäquat zu bewerten [3].

Sachsen nennt Beträge. Nach den Hinweisen des Kultusministeriums gilt die Zustimmung für geringwertige Aufmerksamkeiten bis zu einem handelsüblichen Wert von im Einzelfall schätzungsweise 20 Euro und jährlich insgesamt höchstens schätzungsweise 60 Euro als allgemein erteilt [4]. Als Beispiele nennt das Ministerium einfache Werbeartikel und handgefertigte Geschenke von Schülerinnen und Schülern [4]. Außerdem weist es ausdrücklich darauf hin, dass Eltern, Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtet sind, sich an Geschenken für Lehrkräfte zu beteiligen [4].

In Hessen gilt seit dem 01.01.2026 ein Erlass des Kultusministeriums vom 01.12.2025, der bis 31.12.2033 befristet ist [6]. Danach gilt die Zustimmung als erteilt, wenn eine Personenmehrheit von Eltern, Schülerinnen und Schülern oder ein Gremium der Schulmitbestimmung der Lehrkraft aus besonderem Anlass etwas überreicht, etwa zum Eintritt in den Ruhestand, nach dem Ende der Grundschule, der Mittelstufe oder der Oberstufe der geleiteten Klasse oder Lerngruppe oder zum Geburtstag, und keine abweichende Anordnung im Einzelfall getroffen wurde [6]. Voraussetzungen sind, dass es sich nicht um Bargeld handelt (ein Gutschein ist dagegen statthaft), der Verkehrswert der Zuwendung derselben Personenmehrheit im Einzelfall insgesamt 150 Euro brutto nicht übersteigt und kein Bezug zu einer bestimmten pflichtwidrigen Diensthandlung besteht [6]. Mehrfachzuwendungen derselben Personenmehrheit in gleicher Angelegenheit sind nicht zulässig [6]. Als Bagatellgrenze für geringwertige Aufmerksamkeiten nennt der Erlass 20 Euro brutto [6]. Der Vorgängererlass vom 17.05.2018 nannte ebenfalls 150 Euro ohne Bargeld und galt bis 31.12.2025; er ist ausgelaufen [5].

Was das für die Klassenkasse heißt

Aus diesen Regeln ergeben sich ein paar praktische Folgerungen. Sie sind eine eigene Zusammenfassung und ersetzen nicht die Vorschrift deines Landes. Ein gemeinsames Geschenk der Klasse ist meist leichter zu vertreten als viele Einzelgeschenke, weil die Vorschriften Geschenke einer Gruppe von Eltern oder Schülern ausdrücklich ansprechen. Bargeld ist in den Beispielen aus Nordrhein-Westfalen und Hessen ausgeschlossen. Gutscheine gelten in Nordrhein-Westfalen in keinem Fall als sozialadäquat [3], Sachsen nennt sie als Beispiel für einen Vorteil im Sinne des Annahmeverbots [4], Hessen lässt sie seit 01.01.2026 bei Sammelgeschenken ausdrücklich zu [6]. Kurz vor Zeugnissen, Empfehlungen oder Versetzungsentscheidungen wirkt jedes Geschenk heikler als nach dem letzten Schultag. Wer unsicher ist, fragt die Schulleitung. In Sachsen ist sie für Lehrkräfte, die nicht verbeamtet sind, die Stelle, die einer Annahme zustimmt; für verbeamtete Lehrkräfte ist es der Präsident des Landesamtes für Schule und Bildung [4]. Wer für die Klasse sammelt, legt am Ende offen, was gekauft wurde, und gibt übriges Geld zurück oder in die Klassenkasse. Das schützt vor Missverständnissen unter den Eltern.

Geschenke, die selten Probleme machen

Am unkompliziertesten sind Geschenke, deren Wert vor allem in der Geste liegt. Ein Buch, in das jedes Kind eine Seite malt oder schreibt, ein Klassenfoto mit Unterschriften auf dem Rahmen, ein selbst gebasteltes Windlicht oder ein Strauß Blumen aus dem Garten erfüllen die Bedingungen der Beispiele oben in aller Regel. Ein Lied oder ein kleines Theaterstück zum Abschied kostet gar nichts und bleibt trotzdem in Erinnerung. Auch ein Dankesbrief der Eltern, der beschreibt, was sich beim Kind verändert hat, wird von vielen Lehrkräften aufbewahrt. Weitere Ideen zum Selbermachen stehen unter Selbstgemachte Geschenke.

Ein selbst gebasteltes Windlicht aus Papier, ein gerahmtes Bild mit Wachsmalstiften und eine kleine Topfpflanze auf der Fensterbank
Bild: KI-generiert

Bei gekauften Geschenken hilft ein kleiner Rahmen. Blumen und Pralinen nennt die nordrhein-westfälische Information selbst als Beispiele für ein angemessenes Gruppengeschenk [3]. Eine Pflanze für das Klassenzimmer gehört in eine ähnliche Größenordnung. Ideen in diesem Rahmen sammelt Kleine Geschenke bis 10 Euro. Etwas für die ganze Klasse, etwa ein Spiel für die Regenpause, kommt allen zugute und ist kein persönlicher Vorteil der Lehrkraft. Ob die Schule so etwas annimmt, entscheidet sie selbst.

Danke sagen ohne Geschenk

Viele Lehrkräfte freuen sich über eine Rückmeldung, die auch die Schulleitung erreicht, etwa ein kurzer Brief, der beschreibt, was in diesem Jahr gut gelaufen ist. Eltern können ihren Dank auch durch Mithilfe zeigen: beim Schulfest, bei der Begleitung eines Ausflugs oder im Förderverein, der Anschaffungen für alle Klassen ermöglicht. Ein Abschiedsfest, das die Klasse selbst gestaltet, mit Liedern, einem Quiz über die gemeinsamen Jahre und Kuchen von zu Hause, ist für viele Lehrkräfte mehr wert als ein Paket. Diese Vorschläge sind eigene Anregungen. Ob ein Fest in der Schulzeit stattfinden kann, entscheidet die Schule.

Erzieherinnen und Erzieher in der Kita

Für Kitas gelten die Regeln des jeweiligen Trägers. Sind die Erzieherinnen und Erzieher nach dem TVöD angestellt, gilt für sie das Annahmeverbot mit Zustimmungsvorbehalt aus § 3 Abs. 2 TVöD [2]. Bei kirchlichen und freien Trägern kommt es auf deren eigene Vorgaben an. Laut dbb enthalten viele Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge ähnliche Regeln [2]. Die Kitaleitung weiß, was in der Einrichtung üblich ist.

Ein Hochbeet aus Holz mit jungen Kräutern und einer kleinen Gießkanne im Garten einer Kita in der Morgensonne
Bild: KI-generiert

Zum Abschied aus der Kita schenken viele Gruppen etwas, das der ganzen Gruppe bleibt: Bücher für die Leseecke, Material für die Bauecke, Samen und Pflanzen für das Hochbeet oder ein Fotobuch mit allen Kindern des Jahrgangs. Für die Erzieherinnen und Erzieher selbst passen ein Strauß Blumen, ein gemaltes Bild oder ein Glas mit Zetteln, auf denen Kinder und Eltern aufgeschrieben haben, was sie an der gemeinsamen Zeit mochten. Die Einschätzung, welche dieser Ideen beim Träger erlaubt ist, liegt bei der Kitaleitung. Wer zur Einschulung des Kindes an die neue Lehrkraft denkt, findet weitere Ideen unter Geschenke zur Einschulung.

Wenn ein Geschenk zurückkommt

Manchmal lehnt eine Lehrkraft ein Geschenk ab oder gibt es zurück. Nach der Information der Bezirksregierung Düsseldorf darf eine Zustimmung nur erteilt werden, wenn eine Beeinflussung nicht zu befürchten ist, und eine Zuwendung, für die keine Genehmigung zu erwarten ist, ist abzulehnen oder unverzüglich zurückzugeben [3]. Die Zustimmung kann auch mit der Auflage verbunden werden, die Zuwendung etwa an eine soziale Einrichtung weiterzugeben [3]. Die Lehrkraft hält sich damit an Vorschriften, die für sie verbindlich sind; mit dem Kind hat die Rückgabe nichts zu tun. Wer im Kollegium sammelt, um eine Lehrkraft zu verabschieden, findet passende Ideen unter Geschenke für Kollegen.

Ein aufgeräumter Tisch im Lehrerzimmer mit einem verpackten Geschenk mit Schnur neben einer Tasse Tee
Bild: KI-generiert
  1. Gesetz § 42 BeamtStG: Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand geltende Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Belohnungen. dbb beamtenbund und tarifunion. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Information zur Annahme von Belohnungen und Geschenken im Schulbereich. Bezirksregierung Düsseldorf. Stand ohne Datum im Dokument (Dateiname 11.02.2022). abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen im Schulbereich. Sächsisches Staatsministerium für Kultus. Stand 15.10.2018. abgerufen am 29.10.2026
  5. Behörde Verwaltungsvorschrift für die in den Schulen als Lehrkraft tätigen Beschäftigten des Landes über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen. Hessisches Kultusministerium. Stand 17.05.2018 (gültig bis 31.12.2025, ausgelaufen). abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen für Beschäftigte des Landes an Schulen (Erlass vom 1. Dezember 2025, Amtsblatt 1/26, S. 7). Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen. Stand 01.12.2025. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.