Geschenke nach PersonRatgeber
Geschenke für Kollegen: Sammeln, Abschied und was steuerlich gilt
Für Kollegen eignen sich persönliche Kleinigkeiten oder ein gemeinsames Geschenk, für das das Team sammelt. Beim Abschied kommen Erinnerungen an die gemeinsame Zeit gut an, etwa ein Buch mit Grüßen aller Kollegen. Schenkt der Arbeitgeber, bleiben Sachgeschenke bis 60 Euro aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses nach den Lohnsteuer-Richtlinien steuerfrei, Geld dagegen nie.

Im Büro wird zu vielen Anlässen geschenkt: zum Geburtstag, zur Hochzeit, zur Geburt eines Kindes, zum Dienstjubiläum und vor allem zum Abschied, wenn jemand die Firma verlässt oder in den Ruhestand geht. Dabei stellen sich Fragen, die es zu Hause nicht gibt. Wer sammelt, wie viel gibt man, und was schenkt man jemandem, den man täglich sieht, aber privat kaum kennt? Diese Seite sammelt Ideen und Erfahrungen für Geschenke unter Kollegen. Am Ende steht, welche steuerlichen Grenzen gelten, wenn der Arbeitgeber selbst schenkt.
Gemeinsam sammeln, ohne Druck
Bei größeren Anlässen legt das Team meist zusammen. Damit niemand sich gedrängt fühlt, haben sich einige Regeln bewährt, die wir hier als eigene Praxishinweise zusammenfassen. Eine Person organisiert und hält die Kasse. Der Beitrag ist freiwillig und wird nicht öffentlich verglichen, ein Umschlag oder eine verschlossene Dose eignet sich besser als eine Liste mit Namen und Beträgen. Wer nichts geben möchte oder kann, unterschreibt trotzdem die Karte. Ein Richtbetrag hilft vielen bei der Entscheidung, sollte aber als Vorschlag formuliert sein.

Nicht alle sitzen im selben Raum. Nach den ersten Ergebnissen des Mikrozensus arbeiteten 2025 rund 25 Prozent der Erwerbstätigen zumindest gelegentlich im Homeoffice, 2024 waren es 24 Prozent [1]. Gezählt wurde, wer in den vier Wochen vor der Befragung mindestens einmal von zu Hause gearbeitet hatte [1]. Für eine Sammlung heißt das: Die Karte sollte rechtzeitig herumgehen, damit auch die Kolleginnen und Kollegen unterschreiben können, die nur an einzelnen Tagen im Büro sind. Manche Teams nutzen dafür eine gemeinsame digitale Karte und eine Überweisung an die Person, die organisiert.
Ideen nach Anlass
Die folgende Übersicht ist eine eigene Zusammenstellung. Sie trennt zwischen dem, was eine einzelne Person schenkt, und dem, was das Team gemeinsam überreicht.
| Anlass | Von einer Person | Vom Team |
|---|---|---|
| Geburtstag | selbst gebackener Kuchen, Blumen, eine Pflanze für den Schreibtisch | Gutschein für ein Restaurant, ein Theater oder ein Hobby |
| Hochzeit oder Geburt | Karte mit persönlichen Zeilen | Beitrag zu einem Wunsch des Paares, Babyausstattung nach Absprache |
| Dienstjubiläum | Kaffee in der Pause, Blumen | Gerahmtes Teamfoto, gemeinsames Frühstück im Büro |
| Abschied in eine neue Stelle | Karte, kleines Andenken für den neuen Schreibtisch | Erinnerungsbuch mit Grüßen, Gutschein für die neue Stadt |
| Ruhestand | Karte mit einer gemeinsamen Erinnerung | Erlebnis für die freie Zeit, Pflanze für den Garten, Erinnerungsbuch |
Bei Lebensmitteln lohnt eine kurze Frage nach Unverträglichkeiten, bei Blumen nach Allergien. Viele Kolleginnen und Kollegen haben einen kleinen Schreibtisch, dort ist eine robuste Pflanze oder eine schöne Tasse oft praktischer als Dekoration.
Geburtstage im Team
Geburtstage kommen in einem größeren Team fast jede Woche vor. Viele Teams einigen sich deshalb auf eine feste Form, damit niemand bevorzugt oder vergessen wird: eine Karte, die alle unterschreiben, und eine Kleinigkeit aus einer gemeinsamen Kasse, in die jeder zu Jahresbeginn einen kleinen Betrag einzahlt. Runde Geburtstage bekommen etwas mehr. In anderen Teams bringt das Geburtstagskind selbst Kuchen mit, und die anderen schenken nur eine Karte. Beide Wege funktionieren, solange sie für alle gleich gelten. Ein Kalender mit den Geburtstagen hilft, wenn er nur Tag und Monat enthält und alle einverstanden sind, darin aufzutauchen. Diese Hinweise sind eigene Erfahrungswerte.
Abschied im Büro
Der Abschied ist der Anlass, bei dem sich ein Team am meisten Mühe gibt. Geht jemand zu einem anderen Arbeitgeber, ist das Verhältnis manchmal gemischt, und das Geschenk sollte trotzdem freundlich ausfallen. Bewährt haben sich Erinnerungen an die gemeinsame Zeit. Ein Buch oder eine Mappe, in die jedes Teammitglied eine Seite schreibt, malt oder ein Foto klebt, wird oft Jahre später noch einmal aufgeschlagen. Eine Sammlung der Rezepte, die im Team geteilt wurden, oder eine Karte mit den Orten, an denen das Team gemeinsam war, gehen in dieselbe Richtung.

Für die neue Stelle passen praktische Dinge: ein guter Notizblock, eine Thermoskanne für den neuen Arbeitsweg oder ein Gutschein für ein Café in der neuen Stadt. Viele Teams verabschieden sich außerdem mit einem gemeinsamen Frühstück oder Kuchen am letzten Tag; ob das in der Arbeitszeit stattfinden kann, klärt man vorher mit der Leitung. Geht jemand in den Ruhestand, verschiebt sich der Blick auf die freie Zeit. Ideen dafür sammelt die Seite Geschenke zum Ruhestand.
Weihnachten und kleine Aufmerksamkeiten
In der Adventszeit schenken sich viele Teams gegenseitig etwas. Damit nicht jeder für alle kaufen muss, wird oft gewichtelt: Jede Person zieht einen Namen und beschenkt nur diesen einen Menschen, mit einem vorher vereinbarten Betrag. Wie das organisiert wird und welche Varianten es gibt, steht auf Wichteln: Regeln und Ideen. Für einzelne Kolleginnen und Kollegen reicht oft eine Kleinigkeit, etwa Plätzchen in einer selbst gestalteten Tüte, ein Glas Marmelade oder eine Karte mit ein paar persönlichen Zeilen. Weitere Ideen mit kleinem Budget sammelt Kleine Geschenke bis 10 Euro.

Ein Geschenk an die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten ist ein Sonderfall. Ein Einzelgeschenk kann wie ein Versuch wirken, sich Vorteile zu verschaffen. Ein gemeinsames Geschenk des ganzen Teams zu einem persönlichen Anlass ist unverfänglicher. Das ist eine eigene Einschätzung. Ob ein Betrieb oder eine Dienststelle eigene Vorgaben für Geschenke an Vorgesetzte hat, erfährst du dort.
Was steuerlich gilt, wenn der Arbeitgeber schenkt
Schenken Kolleginnen und Kollegen aus eigener Tasche, entsteht dadurch nach unserer Einordnung kein Arbeitslohn vom Arbeitgeber, denn zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung [6]. Das ist eine eigene Einordnung und keine Auskunft zum Einzelfall. Anders ist es, wenn der Arbeitgeber schenkt. Nach den Lohnsteuer-Richtlinien gehören bloße Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitslohn [2]. Gemeint sind Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Beschäftigten führen [2]. Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 Euro, etwa Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ein Tonträger, die Beschäftigte oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses erhalten [2]. Geldzuwendungen gehören stets zum Arbeitslohn, auch wenn ihr Wert gering ist [2]. Stand ist die Fassung im Amtlichen Lohnsteuer-Handbuch 2026 [2].
Unabhängig von einem Anlass gilt eine weitere Grenze. Sachbezüge, die mit dem üblichen Endpreis zu bewerten sind, bleiben nach dem Einkommensteuergesetz außer Ansatz, wenn die Vorteile nach Abzug dessen, was die Beschäftigten selbst zahlen, insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen [3]. Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen, bleiben nur dann außer Ansatz, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden [3]. Übersteigt ein Geschenk diese Grenzen, kann der Arbeitgeber betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die nicht in Geld bestehen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, pauschal mit 30 Prozent Einkommensteuer versteuern [4]. Ausgeschlossen ist das, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr 10.000 Euro übersteigen, und für einzelne Zuwendungen über 10.000 Euro [4]. Die Angaben beziehen sich auf die beim Abruf am 29.10.2026 geltende Fassung des Gesetzes.
Im öffentlichen Dienst
Wer bei einer Behörde, einer Schule oder einer anderen öffentlichen Stelle arbeitet, unterliegt einem grundsätzlichen Verbot, Geschenke in Bezug auf die dienstliche Tätigkeit anzunehmen; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung [5]. Für Geschenke aus dem Kollegenkreis kann es in den Verwaltungsvorschriften Ausnahmen geben. Ein Beispiel aus Sachsen: Nach den Hinweisen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für den Schulbereich gilt die Zustimmung zur Annahme von Geschenken aus dem Kreis der Kolleginnen und Kollegen im üblichen Rahmen als allgemein erteilt, etwa zum Geburtstag oder zum Dienstjubiläum [5]. Die Hinweise haben den Stand 15.10.2018 [5]. Andere Länder und Dienststellen regeln das in eigenen Vorschriften. Was Eltern und Schüler Lehrkräften schenken dürfen, erklärt die Seite Geschenke für Lehrer und Erzieher.
Neu im Team
Auch der Anfang ist ein Anlass. Neue Kolleginnen und Kollegen bringen in manchen Betrieben zum Einstand etwas mit, in anderen begrüßt das Team die neue Person. Ein Willkommensgeschenk muss nicht groß sein. Eine Pflanze für den Schreibtisch, eine Tasse für die Teeküche oder eine handgeschriebene Liste mit Tipps für die Mittagspause in der Umgebung erleichtern die ersten Tage. Wer in eine neue Stadt gezogen ist, freut sich über Hinweise auf Bäckereien, Parks und Wege, die nur Einheimische kennen. Auch das ist eine eigene Anregung ohne feste Regel.
Was im Büro schlecht ankommt
Einige Geschenke sorgen eher für betretene Gesichter. Dazu gehören Anspielungen auf Gewicht, Alter oder Aussehen, Scherzartikel mit zweideutigem Inhalt und alles, was als Kritik an der Arbeit verstanden werden kann. Auch ein auffällig teures Einzelgeschenk unter Gleichrangigen erzeugt eher Unbehagen. Ein Gutschein, der zu einem Hobby passt, zeigt meist mehr Nachdenken als Geld im Umschlag. Wie du einen Gutschein so auswählst, dass er auch eingelöst wird, steht unter Gutscheine schenken. Diese Hinweise sind eigene Erfahrungswerte und keine festen Regeln.
- Behörde Anteil leicht gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice. Statistisches Bundesamt (Destatis). Stand 22.04.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde R 19.6 LStR: Aufmerksamkeiten (Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026). Bundesministerium der Finanzen. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 8 EStG: Einnahmen (Abs. 2 Satz 11). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand geltende Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 37b EStG: Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand geltende Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen im Schulbereich. Sächsisches Staatsministerium für Kultus. Stand 15.10.2018. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 19 EStG: Nichtselbständige Arbeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand geltende Fassung. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
Weitere Artikel
Für wenGeschenke für Lehrer und ErzieherWas Eltern und Kinder Lehrkräften und Erzieherinnen schenken dürfen, welche Wertgrenzen einzelne Länder nennen und welche …
Für wenGeschenke für FrauenGeschenke für Frauen nach Interessen: Erlebnisse, Schmuck, Pflege, Hobbys und gemeinsame Zeit, dazu Hinweise zu Feingehalt …