Geschenke nach AnlassWerkzeug
Wie viel Geld zur Hochzeit schenken? Spanne berechnen
Eine feste Regel gibt es nicht. Die Sparkasse nennt als Faustregel den Gegenwert von Essen und Getränken, meist 50 bis 100 Euro pro Person; enge Freunde und Familie schenken oft 100 bis 150 Euro, Trauzeugen 100 bis 200 Euro. Der Rechner setzt diese Spannen nach deinen Angaben zusammen.
Werkzeug
Hochzeitsgeld-Rechner
Gib deine Nähe zum Paar, deine Begleitung und die Art der Einladung an. Der Rechner zeigt eine Spanne als Richtwert und erklärt, wie sie zustande kommt.
Der Rechner speichert nichts. Deine Eingaben bleiben in diesem Browserfenster und werden nicht an uns übertragen.

Wer zur Hochzeit eingeladen ist und Geld schenken möchte, fragt sich, wie viel in den Umschlag gehört. Eine verbindliche Regel gibt es nicht. Der Rechner nimmt die Spannen, die die Sparkasse für verschiedene Gäste nennt [1], und setzt sie nach deinen Angaben zusammen. Heraus kommt eine Spanne mit einer kurzen Erklärung, kein Pflichtbetrag. Deine Eingaben bleiben im Browser und werden nicht an uns übertragen.
Was du eingibst
Der Rechner fragt fünf Dinge ab. Jede Angabe verändert die Spanne oder den Hinweis, der unter dem Ergebnis steht.
- Deine Nähe zum Paar: Kollegin oder Kollege, entferntere Verwandte oder Freunde, enge Freunde oder enge Familie, Trauzeugin oder Trauzeuge, Eltern.
- Ob du zum Essen und zur Feier eingeladen bist oder nur zur Trauung und zum Empfang.
- Wie viele weitere Erwachsene mit dir eingeladen sind, etwa Partnerin oder Partner.
- Wie viele Kinder mitkommen und am vollen Menü teilnehmen.
- Ob dein eigenes Budget gerade knapp ist, etwa im Studium oder in der Ausbildung, und ob du weit anreist und übernachtest.
So rechnet das Werkzeug
Grundlage ist eine Spanne für dich als eingeladene erwachsene Person. Sie hängt von deiner Nähe zum Paar ab. Die Werte stammen von der Sparkasse [1]:
| Nähe zum Paar | Spanne nach der Sparkasse |
|---|---|
| Kolleginnen und Kollegen ohne Einladung zum Essen | 20 bis 50 Euro |
| entferntere Verwandte oder Freunde | etwa 50 bis 100 Euro |
| enge Freunde und enge Familie | oft 100 bis 150 Euro |
| Trauzeugin oder Trauzeuge | in der Regel 100 bis 200 Euro |
| Eltern | oft 200 bis 500 Euro, je nach finanziellen Möglichkeiten |
Bist du zum Essen eingeladen und bringst weitere Erwachsene mit, rechnet der Rechner für jede weitere Person 50 bis 100 Euro dazu. Das entspricht der Faustregel der Sparkasse, mit dem Geschenk Essen und Getränke abzudecken [1]. Für jedes Kind, das am vollen Menü teilnimmt, kommt die Hälfte dazu, also 25 bis 50 Euro, denn Kinder werden nach der Sparkasse oft mit etwa der Hälfte angesetzt [1]. Bist du nur zur Trauung oder zum Empfang eingeladen, bleibt es bei der Grundspanne, und der Rechner weist darauf hin, dass Begleitpersonen den Betrag meist etwas erhöhen [1].
Gibst du an, dass dein Budget knapp ist, beginnt die Spanne bei 20 Euro und endet an der unteren Grenze deiner Nähe-Stufe. Die Untergrenze von 20 Euro ist eine eigene Verallgemeinerung einer Aussage des Münchner Knigge-Trainers Clemens Graf von Hoyos zu einer studierenden Trauzeugin: Er würde von ihr keine 75 Euro erwarten und hält 20 Euro oder ein persönliches Geschenk für passender [2]. Liegt die untere Grenze deiner Stufe selbst bei 20 Euro, zeigt der Rechner genau 20 Euro. Die Anreise ändert den Betrag nicht. Bei weiter Anreise mit Übernachtung zeigt der Rechner nur den Hinweis, dass du diese Kosten selbst trägst und sie bei deiner Entscheidung mitdenken darfst.
Zwei Rechenbeispiele
Eine enge Freundin der Braut ist mit ihrem Partner zur ganzen Feier eingeladen. Die Grundspanne für enge Freunde liegt bei 100 bis 150 Euro, für den Partner kommen 50 bis 100 Euro dazu. Der Rechner zeigt also 150 bis 250 Euro. Diese Summe ist eine eigene Rechnung, die Sparkasse nennt sie nicht [1].

Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern ist als entferntere Verwandtschaft zum Essen eingeladen. Die Grundspanne beträgt 50 bis 100 Euro, die zweite erwachsene Person bringt weitere 50 bis 100 Euro, jedes Kind 25 bis 50 Euro. Zusammen ergibt das 150 bis 300 Euro. Das passt zur Angabe der Sparkasse, die für eine solche Familie 50 bis 100 Euro pro erwachsener Person und für Kinder etwa die Hälfte nennt [1].
Zum Vergleich: Ein Kollege, der allein zum Sektempfang nach dem Standesamt kommt, landet bei 20 bis 50 Euro. Eine Trauzeugin im Studium mit knappem Budget erhält 20 bis 100 Euro und den Hinweis, dass ein persönliches Geschenk ebenso passt.
Was der Rechner nicht weiß
Der Rechner kennt weder das Paar noch deine Lage. Er weiß nicht, ob die Hochzeit ein großes Fest oder ein Essen im kleinen Kreis ist, ob das Paar auf eine Reise spart oder ausdrücklich keine Geschenke möchte. Clemens Graf von Hoyos rät deshalb zu Vernunft und Augenmaß und meint, dass Brautpaar und Gast dabei ihren finanziellen Spielraum berücksichtigen sollten [2]. Er selbst schenkte bei einer Hochzeit, zu deren Abendessen er nicht bleiben konnte, 50 Euro und eine persönlich gestaltete Karte [2].

Wenn ihr als Gruppe zusammenlegt, rechnest du für jede Person einzeln und addierst die Beträge. Ein Gemeinschaftsgeschenk erlaubt es Gästen mit kleinem Budget, sich mit einem geringeren Betrag zu beteiligen, ohne dass es auffällt.
Steuern spielen bei üblichen Beträgen keine Rolle. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz stellt "die üblichen Gelegenheitsgeschenke" steuerfrei [3].
Ideen für Sachgeschenke, die Wunschliste und die Übergabe stehen unter Hochzeitsgeschenke. Wie du den Betrag hübsch verpackst, zeigt Geldgeschenke kreativ verpacken, und passende Worte für die Karte findest du unter Sprüche für Geschenke und Karten. Für Silberne oder Goldene Hochzeit gelten andere Spannen; sie stehen bei den Hochzeitstagen.
- Organisation Geldgeschenke zur Hochzeit: Warum, wie viel und wie Sie Bargeld stilvoll schenken. S-Communication Services GmbH, sparkasse.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Sobald die Einladung zur Hochzeit im Briefkasten liegt, sollte man sich eine Frage stellen. Nordkurier, Laura Hindelang. Stand 19.05.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 13 ErbStG: Steuerbefreiungen (Abs. 1 Nr. 14). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand geltende Fassung. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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